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   OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 12 W 95/00   

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https://dejure.org/2000,5765
OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 12 W 95/00 (https://dejure.org/2000,5765)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2000 - 12 W 95/00 (https://dejure.org/2000,5765)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 12 W 95/00 (https://dejure.org/2000,5765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 276 Abs 1 S 1 ZPO, § 276 Abs 2 ZPO, § 331 Abs 3 S 1 ZPO, § 719 Abs 1 S 2 ZPO
    Schriftliches Vorverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt für eine rechtzeitige Verteidigungsanzeige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde; Vorläufige Vollstreckbarkeit; Greifbare Gesetzeswidirgkeit; Sicherheitsleistung; Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen

  • Judicialis

    ZPO § 276 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 276 Abs. 1 S. 1
    Maßgeblicher Zeitpunkt für Rechtzeitigkeit der Verteidigungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 902
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 04.08.1989 - 24 W 4762/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 12 W 95/00
    Der Senat vermag in dieser Frage der entgegenstehenden Auffassung (vgl. KG MDR 89, 1003; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 58.Aufl. 2000, § 331 Rn 17), wonach die Erklärung der Verteidigungsabsicht rechtzeitig bei der Geschäftsstelle des mit der Sache befaßten Spruchkörpers eingegangen sein müsse, um beachtlich zu sein, nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 20.04.1993 - 10 W 12/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 12 W 95/00
    Lediglich rechtsfehlerhafte Entscheidungen eröffnen aber nicht einen gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelf (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1993, 798), sondern werden vom Gesetzgeber in Kauf genommen, weil Irrtum menschlich ist und deshalb auch Gerichten unterlaufen kann.
  • OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00

    Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil - einstweilige Einstellung - Anfechtung

    Auch die Entscheidungen des OLG Düsseldorf (JR 1997, 161f) und des OLG Frankfurt (MDR 2000, 902) stehen dem nicht entgegen.
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